Mitarbeiterhandbuch

2.1. Talentsichtung

2.1.1. Lehrgänge der Kreisverbände

Die Kreisjugendleiter (KJL) sollten in ihrem Kreis Talentsichtungslehrgänge anbieten.

Für besonders talentierte Spieler aus diesen Lehrgängen haben die Kreisjugendleiter ein Vorschlagsrecht zur Aufnahme in den Kader der Schwäbischen Schachjugend (SSJ).

Der KJL kann bei der BLSV-Kreisjugendleitung einen Antrag auf Bezuschussung stellen.

2.1.2. Lehrgänge der Schwäbischen Schachjugend

Die Schwäbische Schachjugend (SSJ) führt bei Bedarf Talentsichtungslehrgänge durch. Diese werden zusammen mit den Kaderlehrgängen durchgeführt. (Altersgrenze U16)

Die Termine werden den Kreisjugendleitern rechtzeitig vom Lehrwart der Schwäbischen Schachjugend bekannt gegeben.

Die Kreisjugendleiter melden ihre interessierten Spieler termingerecht an den Lehrwart der Schwäbischen Schachjugend.

In den Teilnehmergebühren sind die Lehrgangsunterlagen und ein kostenloses Mittagessen enthalten.

Zielvorstellung:

Die talentierten Jugendlichen werden in den Kader der Schwäbischen Schachjugend aufgenommen.

2.2. Kaderlehrgänge

 

2.2.1. Der Kader der Schwäbischen Schachjugend

Besonders talentierte Jugendliche werden in den Kader der Schwäbischen Schachjugend (SSJ) aufgenommen und speziell gefördert. Es wird versucht, die Jugendlichen für eine Aufnahme in den bayerischen Kader zu befähigen.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Altersgrenze U18

  • Bereitschaft der Spieler, ihre Spielstärke zu steigern

  • Sportliches Verhalten bei allen Turnieren und Veranstaltungen der SSJ

  • Angemessenes persönliches Verhalten bei Turnieren und Veranstaltungen der SSJ

  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der SSJ

  • Regelmäßige Teilnahme an den Kaderlehrgängen und Teilnahme an der
    Schwäbischen Jugendeinzelmeisterschaft

Jugendliche, die diesen Anforderungen nicht mehr genügen, werden aus dem schwäbischen Kader gestrichen.

 

 

2.2.2. Aufnahme in den Kader

Der Schwäbische Kader wird nach den Schwäbischen Jugendeinzelmeisterschaften neu zusammengestellt.

Es werden die beiden bestplatzierten Spieler aus allen Altersklassen (ausgenommen Altersklasse U18) bei den Jugendeinzelmeisterschaften aufgenommen, sofern sie den allgemeinen Voraussetzungen auf Seite 10 genügen.

Die Aufnahme der nachfolgenden Spieler liegt grundsätzlich im Ermessen des Lehrwarts.

Teilnehmer eines Talentsichtungslehrgangs der SSJ können in den Kader aufgenommen werden. Weitere Informationen zu den Talentsichtungslehrgängen finden Sie auf den Seiten 2 und 3.

Die Kreisjugendleiter haben für besonders talentierte Jugendliche ein Vorschlagsrecht zur Aufnahme in den Kader der SSJ. Diese Spieler werden dann zur Beobachtung in den Kader aufgenommen. über die endgültige Aufnahme in den Kader entscheidet dann der Lehrwart gemeinsam mit dem Kreisjugendleiter und dem 1. Vorsitzenden der SSJ.

Der Lehrwart legt eine Aufstellung der Kadermitglieder den Kreisjugendleitern und dem 1. Vorsitzenden der SSJ zur Genehmigung vor.

 

2.2.3. Kaderlehrgänge der SSJ

Es werden drei bis vier Lehrgänge im Jahr durchgeführt.

Die Einladungen sind vom Lehrwart rechtzeitig vor dem Termin an die Teilnehmer zu versenden. Die KJL und der 1. Vorsitzende erhalten eine Kopie der Einladung.

Die Referenten sollten eine schriftliche Ausarbeitung des jeweiligen Themas für die Teilnehmer erstellen.

In den Teilnehmergebühren sind die Lehrgangsunterlagen und ein kostenloses Mittagessen enthalten.

 

2.2.4. Freizeitaktivitäten des Kaders

Sinn und Zweck der Freizeitaktivitäten des Kaders sind die Förderung des Gemeinschaftsgefühls und der Kooperationsbereitschaft.

Die Auswahl geeigneter Freizeitaktivitäten und der Betreuer trifft der Lehrwart im Einvernehmen mit dem 1. Vorsitzenden der SSJ.